Kosten

Die Kosten für Ihre rechtliche Beratung und Vertretung bestimmen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Es handelt sich um gesetzliche Gebühren, die sich am sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert bemessen und im Zuge der verschiedenen Tätigkeiten, wie z.B. der Aufnahme einer außergerichtlichen Korrespondenz, der Wahrnehmung eines Gerichtstermins oder einem Vergleichsschluss, entstehen.

Es kann zudem eine besondere Honorarvereinbarung getroffen werden. Insbesondere bei Beratungen entspricht dies der Üblichkeit.

Grundsätzlich sind Sie der Kostenschuldner für die von Ihnen in Anspruch genommene anwaltliche Leistung.

Sofern der in Ihrem Fall maßgebliche Sachverhalt unter einen der von Ihrem Versicherungsvertrag erfassten Bereiche fällt, ist es wahrscheinlich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten für Sie übernimmt. Allerdings ausgenommen einer etwaig vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.

Eine vorsorgliche vorherige Deckungsanfrage ist empfehlenswert.

Gerne übernehmen wir für Sie als Serviceleistung die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.